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Vorteile der LED Leuchten
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Jürgen Klingler

Archiv für die Kategorie „LED Informationen“

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2.0 2014

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz ? Was ist das eigentlich? 

Das erneuerbare Energien-Gesetz 2.0 2014 wurde verabschiedet. Die EEG-Umlage ist das zentrale Förderinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wind-, Solar- und Biogasanlagen können am Markt noch nicht mit Kohle- und Atomkraftwerken konkurrieren. Damit sie trotzdem rentabel sind, wird solchen Kraftwerken der Strom zu einem fixen Preis abgenommen. Dieser liegt deutlich über dem Preis an der Strombörse EEX. Die Differenz von Börsenpreis und fixem Abnahmepreis zahlen die Verbraucher über ihre Stromrechnung.

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz?

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz 2014 ?

Das Erneuerbare-Energie Gesetz  EEG 2.0 was verbirgt sich dahinter?

Was bleibt eigentlich von der neuen Änderung die am Freitag den 27.06.14 beschlossen wurde. Man kann gleich vorweg sagen Nach der Reform ist Vor der Reform.

Die Rabatte bleiben so gut wie die selben, Sie werden nur anders verteilt. Es war also der viel zittierte Sturm im Wasserglas.

Die Lobby-Verbände haben ganze Arbeit geleistet. Es wurde von der Industrie Monatelang Mühlen artig rauf und runder Gebete dass, die Industrie vor dem Exitus steht wenn die Unternehmen an der Energiewende stärker beteiligt werden. Was der Bundestag aber an diesem Freitag beschlossen hat ist keine Reform es ist Augenwischerei.

Wenn die störrische EU-Kommission noch zustimmt – dann ist das nur ein Zwischenschritt, in jeder Hinsicht: Das neue Gesetz bringt noch keine neue Ordnung in den Strommarkt, es bringt nicht mehr Intelligenz und System in das Spiel von Angebot und Nachfrage, und es beschreibt auch nicht den Weg aus einem fossilen in ein erneuerbares Zeitalter.

Die Rabatte – insgesamt um die fünf Milliarden Euro – werden nur anders verteilt, auch systematischer. Für die Stromkunden aber ändert sich nichts. Dabei hätten sie profitieren können, wenn sich die begünstigten Firmen stärker an der Finanzierung der Energiewende beteiligt hätten.

Betrachten man die beiden großen Bereiche Windstrom und Solarstrom, so muss man feststellen, dass niemand weh getan wurde.

Bei den Windparks wurden zu ersten mal Grenzen für den Zuwachs eingezogen. Werden mehr Windparks gebaut als geplant sinkt die Förderung. Doch Sie ist so hoch angesetzt dass die Obergrenze wohl nie erreicht werden wird.Auch Investoren von Wind und Seeparks müssen sich um die Finanzierung Ihrer Projekte keine Sorgen machen, jedenfalls nicht der neuen Gesetze wegen. Man sieht es auch daran, dass Gabriel, die sogenannte Reform, auch fast geräuschlos auf den Weg bringen konnte. Tue keinem Weh und du hörst kein Geschrei.

Solaranlagen lohnt sich auch nach der Reform

Das allerdings ist auch schon die gute Nachricht: Die Energiewende wird dieses Gesetz, anders als die Opposition behauptet, ganz sicher nicht abwürgen. Das schafft nicht einmal die sogenannte Sonnen steuer, die erstmals auch einen Beitrag zur Energiewende von jenen verlangt, die Strom für den eigenen Bedarf erzeugen, etwa aus Solarzellen oder Minikraftwerken. Dafür ist die Solarenergie einfach zu günstig geworden, sie lohnt sich auch mit “Sonnen steuer” noch. Und kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern werden ohnehin verschont. Den echten Einschnitt, die Vergabe von Ökostrom-Projekten per Ausschreibung, vertagte Gabriel auf das EEG 3.0. Die Ausschreibung wird nun erst einmal erprobt.

So sichert das “neue” Ökostrom-Gesetz für die nächsten Jahre den Ausbau von Wind- und Sonnenparks ab, es verleiht Investoren auch neue Sicherheit. Nur: Es organisiert noch lange nicht das Zusammenspiel verschiedener Energieträger. Nach der Reform ist vor der Reform – wie wahr. Jetzt stehen die Abgeordneten vor neuen, viel größeren Fragezeichen: Wie soll ein Strommarkt funktionieren, in dem die Kosten für Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Uran eine immer geringere Rolle spielen? In dem immer öfter Sonne und Wind konkurrenzlos günstigen Strom stellen? Und in dem aus einem Überfluss an Strom binnen Minuten ein Mangel werden kann, weil der Wind abebbt?

Eine Antwort auf diese Frage wird nicht die EEG Reform bringen sondern viel mehr die Finanzierung von Speichern und Reservekraftwerke. Oder das Tempo des Netzausbaus. Denn was nützt die Gewinnung von Strom von den Windparks aus der Nordsee, wenn der Strom nicht dahin geleitet werden kann wo er benötigt wird. Es stehen Mammut Aufgaben bevor, doch irgend wie hat man das Gefühl, dass die Wichtigen Themen auf die Lange Bank geschoben werden und das kann uns teuer zu stehen können. Eine Entlastung für Privathaushalte und kleine bis Mittelständige Betriebe wurden versäumt, so dass weitere Anstiege wohl nicht zu vermeiden sein werden.

LED-Leuchten  werden im Jahr 2014  mit 30 Prozent gefördert

Es gibt Bereiche wo jeder dazu beitragen kann die Kosten für Energie zu kontrollieren und einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Durch Umstellung auf LED-Leuchten können zum Beispiel 60-90 Prozent Strom eingespart werden. Da LED-Leuchten auch keine giftigen Schadstoffe wie Quecksilber enthalten und einen geringen CO2 ausstoßen haben ist die die Umweltbilanz sehr positiv. Die Anschaffung der LED-Leuchten sind höher als bei herkömmlichen Leuchten, jedoch haben sich die LED-Leuchten durch die hohe Strom-Einsparung schnell Aromatisiert, die Brenndauer der LED-Leuchten ist zudem acht Mal länger als bei herkömmlichen Leuchten. Wenn Sie in der Energieberatung tätig sind und sich für den verkauf von LED-Leuchten interessieren erfahren Sie hier mehr. Hier klicken und mehr erfahren

LED-Leuchten werden für Gewerbebetriebe bei einer Investition von 2.000 € -30.000 € mit 30 Prozent gefördert, hier erfahren Sie mehr 

 

LED-Leuchten,Anforderung laut EU

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten, Förderung  2014 ,das sind die Minestanforderunge laut EU um die Förderung zu erhalten

die Technik der  LED-Leuchten hat sich in den letzten 2 Jahren enorm Entwickelt. Es gibt jedoch wie in allen Bereichen enorme qualitative Unterschiede.
Im gewerblichen und industriellen Einsatz sollte unbedingt auf Qualität geachtet werden, da bestimmte Standarts erfüllt sein müssen um zum Beispiel für LED-leuchten Förderung zu erhalten. Nicht nur der Preis ist entscheiden, sondern auch die Qualität.

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

Zunächst die Mindestanforderungen von LED-Leuchten laut der VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION!

a. Der Lichtstromerhalt bei 6.000h muss ab dem 1. März 2014 ≥ 0,80 sein.
b. Der Lampenlebensdauerfaktor bei 6 000h muss ab dem 1. März 2014 bei ≥ 0,90 liegen.
c. Die Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall  muss ≥ 15 000 bei einer Bemessungslebensdauer ≥ 30 000h betragen; ansonsten ≥ der Hälfte der Lampenlebensdauer in Stunden.
d. Die Zündzeit  muss kürzer als 0,5s sein.
e. Die Anlaufzeit bis zur Erreichung von 95% des Lichtstroms muss weniger als 2s betragen.
f. Die Frühausfallrate darf bei 1000h maximal 5% betragen.
g. Die Farbwiedergabe muss ≥ 80 bzw. ≥ 65, wenn das Produkt für Außen- oder Industrieanwendungen bestimmt ist, sein.
h. Der elektrischer Leistungsfaktor der Lampe (PF) bei Lampen mit eingebautem Betriebsgerät :
-P ≤ 2 W: keine Anforderung/
-2 W < P ≤ 5 W: PF > 0,4/
-5 W < P ≤ 25 W: PF > 0,5/
-P > 25 W: PF > 0,9
i. Die Farbkonsistenz Abweichung der Farbwertanteile innerhalb einer MacAdam-Ellipse mit bis zu sechs Stufen.

Die Vorteile der LED-Leuchten

Umweltschonend, ohne giftige Inhaltsstoffe
Die LED-Röhre ist umweltschonend – während des Betriebs und danach. Denn sie verbraucht bis zu 75 % weniger Energie als herkömmliche Beleuchtungssysteme. Da sie keine giftigen Inhaltsstoffe wie z. B. Quecksilber besitzen, das in Energiesparlampen vorhanden ist, oder Gase, mit denen Leuchtstoffröhren betrieben werden, besitzt, muss sie nicht als Sondermüll entsorgt werden. Sie ist daher in jedem Raum ohne Gesundheitsrisiken einsetzbar und schützt gleichzeitig aktiv die Umwelt. Keine Wartung und Instandhaltungskosten.
Durch die lange Brenndauer spart man praktisch Wartungs- sowie Instandhaltungskosten, vorausgesetzt es sind qualifizierte Hochwertige LED-Röhren. Sie benötigen kein Vorschaltgerät und keinen Starter, sondern können die LED-Röhren der neusten Generation mit Gleich- und Wechselstrom betreiben. Doch Vorsicht bei Röhren mit alter Technik ist das nicht möglich, die LED-Röhren müssen dann durch Umverdrahtung installiert werden. Mit einem Bruchteil des bisherigen Stromverbrauchs sparen Sie Tag für Tag aktiv Geld ein. Die Garantie sollte mindestens 48 Monate betragen.

Die Vorteile zusammengefasst

•    sehr energieeffizient im Betrieb
•    exzellente Farbwiedergabe
•    sehr guter Warenschutz, da keine Wärmeabstrahlung
•    optimal geeignet für (Tief-)Kühlmöbel und im Außenbereich durch gleichmäßig hohen Lichtstrom, auch bei sehr kalten Umgebungs-temperaturen
•    Schutz vor Bienen und Wespen durch UV- und infrarotfreies Lichtspektrum (keine Anziehung von Insekten)
•    Wartungsfreiheit durch eine durchschnittliche Lebensdauer von 40.000–60.000 Stunden
•    Kosten-Einsparung durch Entfall von Leuchtmittel-Wechseln, in besonderem Maße bei hohen Decken und schwer zugänglichen Stellen im Außenbereich
•    keine Anlaufphase: 100% Lichtstrom sofort beim Einschalten
•    Schalthäufigkeit ohne Einfluss auf die Lebensdauer
•    minimaler Lichtverlust über die gesamte Lebensdauer bei der LED -Technik
•    ausgereiftes Leuchten-Temperaturmanagement
•    Energieeinsparung bis 90 Prozent
•    Keine Schadstoffe wie Quicksilber usw.
•     Kein Sondermüll

LED-Leuchten werden in 2014 gefördert
Es gelten folgende  Anforderungen für Einzelmaßnahmen

•    Investitionssumme 2000 – 30.000€ incl. aller Nebenkosten
•    Nicht mehr als 250 Mitarbeiter
•    Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen

Nicht berechtigt sind

•    Unternehmen aus der Forst und Landwirtschaft, Fischerei und Energiewirtschaft
•    Unternehmen des Steinkohlebergbaus
•    Unternehmen an den juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit 25% oder mehr beteiligt sind.
•    Kirchen sowie Unternehmen an denen eine Kirchen mit 25% oder mehr beteiligt ist
•    Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbaren Finanzinstitution.
•    Vereine, Privatschulen und Stiftungen sowie gemeinnützige Gmbhs.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterein erfüllt werden.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Welche Kriterien müssen die LED-Leuchten erfüllen um gefördert zu werden.

•    Hocheffiziente LED-Leuchten und Lampen
•    LED-Leuchten und Lampen müssen über eine CE Kennzeichnung verfügen
•    Die Vorgabe der DEN EN 12464 (Licht und Beleuchtung) von Arbeitsstätten ist zu beachten

Es gilt unbedingt darauf zu achten, dass LED-leuchten folgende Voraussetzung erfüllen!

•    LED-Leuchten und Lampen Zertifizierung nach VDE und ENEC (european Norm Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel von TÜV Süd TÜF Rheinland  oder DEKRA/KEMA verfügen.
•    Der Hersteller der Leuchte oder Lampe eine Mindestlebensdauer oder Garantielaufzeit verspricht
•    und folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt  und überprüft werden. Elektrische Gesamtanschlussleistung  inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen,   Beleuchtungsstärke in LUX, Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra> 80 effektive und sichere Wärmeableitung.
Setzen Sie auf Qualität und werden Sie in dem Millionenmarkt der LED-Leuchten erfolgreich.
In dem einmaligen Portal LED-Easy  sind LED-Leuchten und Lampen die diese Kriterien erfüllen
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Es gibt kein vergleichbares Portal in Europa, LED-Leuchten und Lampen mit einem Integrierten Berechnung und Verwaltungstoll. Sowie die Möglichkeit einen Vertrieb zu steuern und zu Verwalten.
Sie haben die Chance des gigantischen Marktes der LED-Leuchten und Lampen in den kommenden Jahren  bereits erkannt und beraten und verkaufen LED-Leuchten.

Wenn nicht, nehmen Sie LED-leuchten unbedingt in Ihre Energieberatung auf, Sie sollte heute bei keiner Energieberatung mehr fehlen, Sie verschenken ansonsten erhebliche Einnahmen.
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Förderung der LED-Leuchten durch den Bund

Kommunen hatten die Möglichkeit hohe Zuschüsse für Projekte zu erhalten die auf LED-Leuchten beruhen. Ob Neubau oder Umstellung von herkömmlichen Leuchten auf LED-Leuchten. Besonders im Mittelpunkt standen die LED-Straßenleuchten.

Es wird nun auch langsam von staatlichen Stellen erkannt welches hohe Potenzial in den LED-Leuchten stecken. Einsparungen an Stromverbrauch von bis 80 Prozent sind keine Seltenheit. Dazu kommt die hohe Reduzierung des CO2 Ausstoßes. Auch hier kommt der Umstellung auf LED-Straßenleuchten eine besondere Bedeutung zu.

Doch die LED-Leuchten haben noch weitere Positive eigenschafften. Keine Giftigen Stoffe, dadurch kein Sondermüll. Achtfache höhere Brenndauer als herkömmliche Leuchten, Kein Infrarot, dadurch keine Anziehung von Wespen und Insekten, sehr guter Warenschutz  da keine Wärmebestrahlung, keine Anlaufphase: 100 Prozent Lichtstrom sofort beim einschalten und Schalthäufigkeit ohne Einfluss auf die Lebensdauer der LED-Leuchten.

Die Ergebnisse der einzelnen Projekte die vom Bundesministerium Bildung und Forschung gefördert wurden finden Sie hier: Förderprojekt LED Bundesministerium Bildung und Forschung

Der Erfinder der LED-Leuchtdioden

Wußten Sie, dass bereits die erste zaghafte Erfindung einer Leuchtdiode im Jahre 1907 stattfand? Damals erzeugte H.J Round durch Silizium-Karbid “kaltes Licht”. Er entdeckte, dass man anorganische Stoffe zum Leuchten  bringt, wenn man eine elektrische Spannung anlegt. Heute wird diese Vorgehensweise noch als Round Effekt bezeichnet. Der Wissenschaftler, der insgesamt 117 Patente erhielt, gilt als Erfinder der Leuchtdiode.

LED der Durchbruch ist geschafft!

LED der Durchbruch ist geschafft!

Die LED sind ein Wichtiges Rädchen bei dem Gesamtkonstrukt Energiewende, Energieeinsparung. Doch leider findet diese Möglichkeit die Beleuchtungskosten um bis 90% zu senken und den Co2 Ausstoß dabei drastisch zu reduzieren immer noch sehr wenig Beachtung.

Dabei gibt es bereits die Möglichkeit in fast allen Bereichen LED-Leuchten einzusetzen:LED- Glühbirnen, LED-Halogen, LED-Röhren, LED-Strahler, LED-Außenstrahler, LED-Highbay, LED-Straßenleuchten um die Wichtigsten zu nennen.

Was vor zwei Jahren noch als unvorstellbar schien ist heute Wirklichkeit geworden. Die neuen LED-Lampen können normale Leuchten wirtschaftlich rentabel ersetzen. Moderne LEDs machen sich schon nach einem Jahr bezahlt. Dies schwankt jedoch von der Art der LED-Leuchten, ob es Röhren, LED-Glühbirnen, Halogen, Higbay oder Strahler sind. Zudem muß noch die jährliche Brenndauer und der Strompreis berücksichtigt werden, um die Amortisationszeit zu berechnen.

Beratung und Einsparberechnung mit der Software LED-Easy!

Wie hoch die Einsparung sowohl bei der Energieersparnis, wie auch beim CO2 Ausstoß ist, kann man mit der Beratung- und Berechnungssoftware LED-Easy genau ermitteln. Ebenso wird die Brenndauer(Haltbarkeit) der LED, die Einsparung in den verschiedenen Jahren, die Amortisations-Zeit und noch einiges mehr übersichtlich und leicht verständlich dargestellt. Das Programm lässt sich zudem sehr einfach bedienen.

Die umweltschädliche Energiesparlampe wird ihrem Namen nicht gerecht!

Bei Energiesparlampen bekam man bisher rund 50 Lumen je Euro. Nunmehr liegen günstige LED bereits bei 40 Lumen je Euro, also fast gleichauf. Und die Energieeffizienz der LED übertrifft mit oft 80 Lumen je Watt sogar noch die Effizienz üblicher Energiesparlampen.

Die Lebensdauer der LEDs

Die sehr lange Lebensdauer von LED-Lampen von 15.000 bis zu 40.000 Stunden machen echte Langzeittests bis hin zum Totalausfall nahezu unmöglich.  Die EU-Bestimmungen schreiben daher ab 1. März 2014 Kriterien für verkürzte 6.000-Stunden-Tests vor. Beispielsweise dürfen von 20 geprüften LED-Lampen maximal zwei bis zur 6.000-Stunden-Frist vorzeitig ausfallen. Nach einer Leuchtdauer von 6.000 Stunden müssen LED-Leuchtmittel mindestens noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Leuchtkraft aufweisen. Daraus wird der Leuchtkraftverlust zum Ende der Lampenlebensdauer hochgerechnet. Würde die Leuchtkraft voraussichtlich unter 70 Prozent des Ursprungswertes absinken, gilt die LED-Lampe als nicht marktkonform. Als Laie ist es jedoch praktisch unmöglich, diese Tests nachzustellen.

Lumen und Abstrahlwinkel

Der Lichtstrom mit der Einheit Lumen bezeichnet die von einer Lampe insgesamt abgestrahlte Lichtmenge. Je enger der Winkel ist, in dem das Licht abgestrahlt wird, umso heller erscheint die Lampe bei gleicher Lumenzahl. LED-„Birnen“ sollen möglichst gleichmäßig in alle Richtungen leuchten, so wie eine klassische Glühlampe. Eine LED-Lampe für Leuchten, die Licht rundum abstrahlt, sollte einen möglichst weiten Abstrahlwinkel von mindestens 320 Grad haben.

In solchen Leuchten können LED-Lampen mit halbkreisförmigen Abstrahlwinkeln (180 Grad) unschöne Abschattungen bewirken. Da sie ihr Licht stärker bündeln, eignen sie sich vor allem für Pendelleuchten. LED-Spots geben ihr Licht in einem sehr schmalen Abstrahlwinkel ab (20 bis 60 Grad). Man verwendet sie für punktgenaues Akzentlicht.

 Vorsicht vor Ramschware, billig Angeboten

Vor billigsten LED-Angeboten warnen die Experten: Es handelt sich teilweise um Restposten oder Auslaufmodelle mit Mängeln wie schlechtem Design, geringer Energieeffizienz, schlechter Lebensdauer oder mieser Lichtverteilung. Da der technische Fortschritt in der LED-Technik so rasant ist, veralten Produkte und Herstellungsanlagen rasch und finden keine Käufer mehr auf dem normalen anspruchsvollen Markt. Dann werden diese Produkte zu Billigstpreisen auf den Markt geworfen. Nichtsahnende Käufer freuen sich über scheinbar günstige Preise. Auch die geschilderte Marktaufsicht kann Verbraucher vor solcher Ramschware kaum schützen. Die Lichteffizienz sollte nicht geringer als 50 Lumen je Watt liegen. Das sollte man vor dem Kauf unbedingt prüfen.

 Lebensdauer der LEDs

Die gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren gilt sowohl für Energiesparlampen, als auch für LEDs. Haucht die Lampe schon vorher ihr Leben aus, dann muss der Händler anstandslos Ersatz leisten. Heben Sie also die Rechnung als Beleg auf, denn ansonsten gibt es keine neue Lampe. Praktisch gesehen dürften totale Lampenausfälle selten sein.

Die meisten LED-Hersteller werben mit Lebensdauern, die deutlich über zwei Jahre hinausgehen. Eine tägliche Brenndauer von drei Stunden bedeutet bei einer versprochenen Brenndauer von 20.000 Stunden eine Lebensdauer von 20 Jahren. Brennt die Lampe nur 30 Minuten täglich, dann hat sie eine versprochene Lebensdauer von 100 Jahren. Im Gewerbe sehen die Zahlen natürlich ganz anders aus, da brennt das Licht nicht selten 10 Stunden am Tag und mehr.

Die Lebensdauer von LED- und auch Energiesparlampen hat eine „Badewannen-Charakteristik“: Die meisten Ausfälle gibt es bedingt durch Fabrikationsfehler oder Transportschäden bereits nach kurzer Brenndauer. Übersteht die Lampe diese kritische Phase, dann sollte sie erst nach sehr langer Zeit ihr Leben aushauchen oder möglicherweise ihren Käufer überleben. Da aber LED sich nunmehr schon nach einem Jahr amortisieren können, entschärft sich das Problem der Lebensdauer.

 Spannungsproblemebesonders bei 12 Volt

Der Grund für die kurze Lebensdauer ist nicht selten eine ungeeignete Verwendung. Insbesondere 12 Volt-Halogenstrahler werden oft eins zu eins durch LED-Strahler ersetzt, ohne zu prüfen, ob sich der Halogentransformator überhaupt für die LED-Lampe eignet. Die früher üblichen konventionellen Ringtransformatoren können überdimensioniert sein, wenn man die viel sparsameren LED-Leuchtmittel einsetzt. Bei Leuchtdioden bewirkt das neben mehr Licht eine erhöhte Wärmebildung und eine stark verkürzte Lebensdauer. Besonders billige LED-Schaltungen haben oft keinen ausreichenden Überspannungsschutz.

Moderne elektronische 12-Volt-Transformatoren haben teilweise systematisch etwas höhere Spannungen als 12 Volt. Viele elektronische Transformatoren versagen dazu ihren Dienst gänzlich, wenn nicht eine Mindestlast erreicht wird (z.B. 20 Watt). Und auch viele Dimmer waren bereits für LED-Lampen das Todesurteil. Das Dimmen vertragen nur speziell dafür ausgewiesene LED Lampen. Schon ein einziger Einsatz mit einem falschen Dimmer kann die LED zerstören.

Weniger falsch kann man machen, wenn man LED-Lampen kauft, die direkt an 230 Volt angeschlossen sind, also die großen und kleinen Schraubgewinde E27 und E14 sowie die Stiftsockel GU10.

Farbwiedergabe

Fast alle LED-Lampen im Handel erzeugen das Licht mit blauen LEDs. Die für unsere Farbwahrnehmung notwendigen weiteren Anteile an Rot und Grün werden durch Leuchtstoffbeschichtungen erzeugt. Lichtfarbe und die Farbwiedergabe werden über die Zusammensetzung dieser Leuchtstoffe (auch manchmal Phosphore genannt) gesteuert.

Die Qualität der Farbwiedergabe von Lampen wird seit den 1930er-Jahren durch den CRI-Farbwiedergabeindex gemessen (Colour Rendering Index). Damals wurden Glühlampen als Referenzlichtquelle festgelegt und ihnen trotz leichter Rotstichigkeit der höchste CRI-Wert Ra 100 zugeordnet. Bei LED gibt es praktisch alle Qualitäten; von sehr schlechter Farbwiedergabe mit einem CRI von weniger als Ra 60 bis zu einem exzellenten CRI von Ra 98 ist alles erhältlich. Mit steigenden Ansprüchen steigt auch der Preis. Mit steigendem CRI sinkt aber auch die Effizienz in Lumen pro Watt. Für normale Ansprüche genügt ein CRI von als Ra 70-80.  Wer zum Beispiel im grafischen Gewerbe tätig ist oder Kunstgegenstände beleuchtet, sollte auf Werte größer Ra 90 achten. Für besondere Ansprüche (z.B. optimierte Rotwiedergabe) sind LED-Lampen mit speziellen CRI-Abstimmungen erhältlich.

Wenn alles auf LED-Leuchten umgestellt wäre

Wenn alle Beleuchtungen auf LED-Leuchten umgestellt werden würden?

Aussagekräftige Berechnungen über die Einsparung von LED-Lampen, wie Amortisationszeit, Investition, Leasing-Angebot, Co2 Einsparung und Betriebskosten sind so gut wie nicht zu erhalten.

Dabei ist es gerade für Handel, Gewerbe, Industrie und Kommunen wichtig, genau zu Wissen wie sich die Umstellung auf LED-Leuchten auf die Betriebskosten und Umweltbilanz auswirkt. Die Auswertung sollte über die gesamte Brenndauer der LED-Leuchten dargestellt sein.

Dabei könnte das Problem der Energiewende einschließlich Umweltentlastung, zum größten Teil ganz einfach gelöst werden. Man müsste nur sämtliche herkömmliche Beleuchtung wie Straßenleuchten, Industrieleuchten( Highbay), Außenstrahler, Röhren, Glühbirnen, Halogen auf LED-Beleuchtung umstellen.

Um die Effizienz einer kleinen LED- Lampen aufzuzeigen, hier eine Gegenüberstellung. Statt einer 40 Watt Glühlampe kann eine LED Lampe mit ca. 3 Watt verwendet werden.

Die LED Lampe erzeugt die gleiche Lichtmenge bei einem geringeren Energieverbrauch, CO2-Ausstoss und bei einer Ersparnis von durchschnittlichen 10 Euro, bei einer Brenndauer von 3 Stunden pro Tag innerhalb eines Jahres.

Und das ist nur eine von vielen Millionen Glühlampen! Können Sie sich vorstellen was passieren würde wenn alle auf LED-Leuchten umstellen würden? Die Probleme der Energiewende wären gelöst!

Wie relativiert sich der höhere Anschaffungswert von Led Lampen?

Der höhere Anschaffungswert von LED-Lampen reduziert sich durch die geringere Stromrechnung und die lange Lebensdauer, die zwischen 25.000 und 50.000 Stunden liegt. Je nach Gebrauch haben LED-Lampen eine Leuchtdauer zwischen 7 und 30 Jahren.

Wie viel Energie könnte gespart werden, wenn alle auf Led umsteigen?

Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung für den amerikanischen Markt zeigt die Ersparnis, die mit LED erreicht werden könnte. Dabei wurde davon ausgegangen, dass LED Standardbeleuchtung wäre.

Dadurch könnte der Energieverbrauch für Beleuchtung um 62 Prozent sinken. Der CO2-Ausstoss würde sich um 258 Mio. Tonnen verringern.

Damit bräuchten wir 133 Kraftwerke weniger und es könnten 288 Milliarden Dollar an Energiekosten eingespart werden.

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Strompreisrechner fallen im Test alle durch

Quelle: Die Welt vom 21.02.13. Stiftung Warentest hat die Stromtarif-Portale, Strompreisrechner unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Selbst große Portale schicken unbedarfte Verbraucher zu unseriösen Lockangeboten.

Vergleichsportale sind bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter laut Stiftung Warentest nur für geübte Nutzer eine Hilfe. Kein Stromtarifrechner sei verbraucherfreundlich, urteilte das Magazin “Test” in seiner Märzausgabe. Von zehn Portalen kamen demnach fünf auf “befriedigend”, vier auf “ausreichend” und eins sogar auf “mangelhaft”. Gute Noten gab es für keines der Portale.
Wer sich nicht gut mit der Thematik auskenne und nicht die Voreinstellungen der Rechner ändere, lande bei verbraucherunfreundlichen Tarifen mit Vorkasse, undurchsichtiger Preisgestaltung oder langen Anschlusslaufzeiten, kritisierte Stiftung Warentest.

Bei Vergleichsportalen wie Verivox, Check24 oder Toptarif müsse der Suchende zunächst Häkchen weg- oder hinzuklicken, unverständliche Erklärungen lesen und teilweise erst einmal finden. Wer sich nicht mit den Fallstricken auskenne, laufe Gefahr, in die Fänge von Anbietern mit unseriösem Geschäftsgebaren zu geraten. Das Versprechen einiger Portale, durch einen Anbieterwechsel bis zu 1000 Euro einsparen zu können, sei zudem unrealistisch.

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Faire Tarife müssen kurzfristig kündbar sein!

Ein fairer Tarif zeichnet sich laut “Test” unter anderem durch eine möglichst umfassende Preisgarantie, eine monatliche Zahlweise und eine kurze Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit aus.

Bei einem Wechsel vom Basistarif des örtlichen Grundversorgers in einen dieser fairen Tarife sei im Durchschnitt eine Ersparnis von zehn bis 20 Prozent drin. So könne beispielsweise ein Drei-Personen-Haushalt in Berlin mit einem fairen Tarif derzeit bis zu 140 Euro im Jahr sparen, in Mainz sogar fast 240 Euro.

Den besten Schutz vor Bauernfängerei bietet unserer Meinung nach eine persönliche Beratung mit klarer Auswertung, so dass Fragen bersönlich beantwortet werden können und der Beste Tarif für den Kunden   herausgefiltert werden kann. Die Beratung kann sowohl persönlich oder per Telefon erfolgen.

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Energieanbieter und Verbraucherschützer besorgt.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) äußerte sich besorgt über das Testergebnis: “Dass Stiftung Warentest diesbezüglich nun einen so eklatanten Verbesserungsbedarf feststellt, ist extrem bedenklich”, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. “Denn gerade auf Vergleichsportale müssen sich Verbraucher verlassen können. Die Betreiber müssen hier dringend nachbessern”, sagte er weiter.

Allerdings sollten die Ergebnisse des Tests nicht nur den Vergleichsportalen zu denken geben. Busch forderte, dass die Schlichtungsstelle endlich die Namen der schwarzen Schafe in der Stromanbieterbranche nennt. “Eine Handvoll unseriöser Firmen darf nicht den Ruf einer mehr als 800 grundsolide Unternehmen umfassenden Branche in Verruf bringen.”
Die Verbraucherschützer reagierten alarmiert. Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), sagte: “Viele Vergleichsportale entpuppen sich als Wechselfalle. Es ist kein Wunder, dass noch immer 40 Prozent der Verbraucher in der Grundversorgung feststecken und frustriert sind.” Ohne Vertrauen in den Wettbewerb würden die Kunden bei ihrem Versorger bleiben und weiter draufzahlen.

Um Verbrauchern einen einfachen und sicheren Wechsel zu ermöglichen, fordert Billen die Vergleichsportale zu erheblichen Verbesserungen auf. Lockvogelangebote, Bonus- oder Vorauskassenmodelle hätten wegen ihrer Risiken auf den vorderen Plätzen der Portale nichts verloren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die realistischen Einsparmöglichkeiten dargestellt werden.

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