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Jürgen Klingler

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2.0 2014

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz ? Was ist das eigentlich? 

Das erneuerbare Energien-Gesetz 2.0 2014 wurde verabschiedet. Die EEG-Umlage ist das zentrale Förderinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wind-, Solar- und Biogasanlagen können am Markt noch nicht mit Kohle- und Atomkraftwerken konkurrieren. Damit sie trotzdem rentabel sind, wird solchen Kraftwerken der Strom zu einem fixen Preis abgenommen. Dieser liegt deutlich über dem Preis an der Strombörse EEX. Die Differenz von Börsenpreis und fixem Abnahmepreis zahlen die Verbraucher über ihre Stromrechnung.

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz?

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz 2014 ?

Das Erneuerbare-Energie Gesetz  EEG 2.0 was verbirgt sich dahinter?

Was bleibt eigentlich von der neuen Änderung die am Freitag den 27.06.14 beschlossen wurde. Man kann gleich vorweg sagen Nach der Reform ist Vor der Reform.

Die Rabatte bleiben so gut wie die selben, Sie werden nur anders verteilt. Es war also der viel zittierte Sturm im Wasserglas.

Die Lobby-Verbände haben ganze Arbeit geleistet. Es wurde von der Industrie Monatelang Mühlen artig rauf und runder Gebete dass, die Industrie vor dem Exitus steht wenn die Unternehmen an der Energiewende stärker beteiligt werden. Was der Bundestag aber an diesem Freitag beschlossen hat ist keine Reform es ist Augenwischerei.

Wenn die störrische EU-Kommission noch zustimmt – dann ist das nur ein Zwischenschritt, in jeder Hinsicht: Das neue Gesetz bringt noch keine neue Ordnung in den Strommarkt, es bringt nicht mehr Intelligenz und System in das Spiel von Angebot und Nachfrage, und es beschreibt auch nicht den Weg aus einem fossilen in ein erneuerbares Zeitalter.

Die Rabatte – insgesamt um die fünf Milliarden Euro – werden nur anders verteilt, auch systematischer. Für die Stromkunden aber ändert sich nichts. Dabei hätten sie profitieren können, wenn sich die begünstigten Firmen stärker an der Finanzierung der Energiewende beteiligt hätten.

Betrachten man die beiden großen Bereiche Windstrom und Solarstrom, so muss man feststellen, dass niemand weh getan wurde.

Bei den Windparks wurden zu ersten mal Grenzen für den Zuwachs eingezogen. Werden mehr Windparks gebaut als geplant sinkt die Förderung. Doch Sie ist so hoch angesetzt dass die Obergrenze wohl nie erreicht werden wird.Auch Investoren von Wind und Seeparks müssen sich um die Finanzierung Ihrer Projekte keine Sorgen machen, jedenfalls nicht der neuen Gesetze wegen. Man sieht es auch daran, dass Gabriel, die sogenannte Reform, auch fast geräuschlos auf den Weg bringen konnte. Tue keinem Weh und du hörst kein Geschrei.

Solaranlagen lohnt sich auch nach der Reform

Das allerdings ist auch schon die gute Nachricht: Die Energiewende wird dieses Gesetz, anders als die Opposition behauptet, ganz sicher nicht abwürgen. Das schafft nicht einmal die sogenannte Sonnen steuer, die erstmals auch einen Beitrag zur Energiewende von jenen verlangt, die Strom für den eigenen Bedarf erzeugen, etwa aus Solarzellen oder Minikraftwerken. Dafür ist die Solarenergie einfach zu günstig geworden, sie lohnt sich auch mit “Sonnen steuer” noch. Und kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern werden ohnehin verschont. Den echten Einschnitt, die Vergabe von Ökostrom-Projekten per Ausschreibung, vertagte Gabriel auf das EEG 3.0. Die Ausschreibung wird nun erst einmal erprobt.

So sichert das “neue” Ökostrom-Gesetz für die nächsten Jahre den Ausbau von Wind- und Sonnenparks ab, es verleiht Investoren auch neue Sicherheit. Nur: Es organisiert noch lange nicht das Zusammenspiel verschiedener Energieträger. Nach der Reform ist vor der Reform – wie wahr. Jetzt stehen die Abgeordneten vor neuen, viel größeren Fragezeichen: Wie soll ein Strommarkt funktionieren, in dem die Kosten für Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Uran eine immer geringere Rolle spielen? In dem immer öfter Sonne und Wind konkurrenzlos günstigen Strom stellen? Und in dem aus einem Überfluss an Strom binnen Minuten ein Mangel werden kann, weil der Wind abebbt?

Eine Antwort auf diese Frage wird nicht die EEG Reform bringen sondern viel mehr die Finanzierung von Speichern und Reservekraftwerke. Oder das Tempo des Netzausbaus. Denn was nützt die Gewinnung von Strom von den Windparks aus der Nordsee, wenn der Strom nicht dahin geleitet werden kann wo er benötigt wird. Es stehen Mammut Aufgaben bevor, doch irgend wie hat man das Gefühl, dass die Wichtigen Themen auf die Lange Bank geschoben werden und das kann uns teuer zu stehen können. Eine Entlastung für Privathaushalte und kleine bis Mittelständige Betriebe wurden versäumt, so dass weitere Anstiege wohl nicht zu vermeiden sein werden.

LED-Leuchten  werden im Jahr 2014  mit 30 Prozent gefördert

Es gibt Bereiche wo jeder dazu beitragen kann die Kosten für Energie zu kontrollieren und einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Durch Umstellung auf LED-Leuchten können zum Beispiel 60-90 Prozent Strom eingespart werden. Da LED-Leuchten auch keine giftigen Schadstoffe wie Quecksilber enthalten und einen geringen CO2 ausstoßen haben ist die die Umweltbilanz sehr positiv. Die Anschaffung der LED-Leuchten sind höher als bei herkömmlichen Leuchten, jedoch haben sich die LED-Leuchten durch die hohe Strom-Einsparung schnell Aromatisiert, die Brenndauer der LED-Leuchten ist zudem acht Mal länger als bei herkömmlichen Leuchten. Wenn Sie in der Energieberatung tätig sind und sich für den verkauf von LED-Leuchten interessieren erfahren Sie hier mehr. Hier klicken und mehr erfahren

LED-Leuchten werden für Gewerbebetriebe bei einer Investition von 2.000 € -30.000 € mit 30 Prozent gefördert, hier erfahren Sie mehr 

 

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