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Vorteile der LED Leuchten
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Jürgen Klingler

Artikel-Schlagworte: „LED-Berechnungsprogramm“

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2.0 2014

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz ? Was ist das eigentlich? 

Das erneuerbare Energien-Gesetz 2.0 2014 wurde verabschiedet. Die EEG-Umlage ist das zentrale Förderinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wind-, Solar- und Biogasanlagen können am Markt noch nicht mit Kohle- und Atomkraftwerken konkurrieren. Damit sie trotzdem rentabel sind, wird solchen Kraftwerken der Strom zu einem fixen Preis abgenommen. Dieser liegt deutlich über dem Preis an der Strombörse EEX. Die Differenz von Börsenpreis und fixem Abnahmepreis zahlen die Verbraucher über ihre Stromrechnung.

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz?

Was bringt das Erneuerbare-Energien- Gesetz 2014 ?

Das Erneuerbare-Energie Gesetz  EEG 2.0 was verbirgt sich dahinter?

Was bleibt eigentlich von der neuen Änderung die am Freitag den 27.06.14 beschlossen wurde. Man kann gleich vorweg sagen Nach der Reform ist Vor der Reform.

Die Rabatte bleiben so gut wie die selben, Sie werden nur anders verteilt. Es war also der viel zittierte Sturm im Wasserglas.

Die Lobby-Verbände haben ganze Arbeit geleistet. Es wurde von der Industrie Monatelang Mühlen artig rauf und runder Gebete dass, die Industrie vor dem Exitus steht wenn die Unternehmen an der Energiewende stärker beteiligt werden. Was der Bundestag aber an diesem Freitag beschlossen hat ist keine Reform es ist Augenwischerei.

Wenn die störrische EU-Kommission noch zustimmt – dann ist das nur ein Zwischenschritt, in jeder Hinsicht: Das neue Gesetz bringt noch keine neue Ordnung in den Strommarkt, es bringt nicht mehr Intelligenz und System in das Spiel von Angebot und Nachfrage, und es beschreibt auch nicht den Weg aus einem fossilen in ein erneuerbares Zeitalter.

Die Rabatte – insgesamt um die fünf Milliarden Euro – werden nur anders verteilt, auch systematischer. Für die Stromkunden aber ändert sich nichts. Dabei hätten sie profitieren können, wenn sich die begünstigten Firmen stärker an der Finanzierung der Energiewende beteiligt hätten.

Betrachten man die beiden großen Bereiche Windstrom und Solarstrom, so muss man feststellen, dass niemand weh getan wurde.

Bei den Windparks wurden zu ersten mal Grenzen für den Zuwachs eingezogen. Werden mehr Windparks gebaut als geplant sinkt die Förderung. Doch Sie ist so hoch angesetzt dass die Obergrenze wohl nie erreicht werden wird.Auch Investoren von Wind und Seeparks müssen sich um die Finanzierung Ihrer Projekte keine Sorgen machen, jedenfalls nicht der neuen Gesetze wegen. Man sieht es auch daran, dass Gabriel, die sogenannte Reform, auch fast geräuschlos auf den Weg bringen konnte. Tue keinem Weh und du hörst kein Geschrei.

Solaranlagen lohnt sich auch nach der Reform

Das allerdings ist auch schon die gute Nachricht: Die Energiewende wird dieses Gesetz, anders als die Opposition behauptet, ganz sicher nicht abwürgen. Das schafft nicht einmal die sogenannte Sonnen steuer, die erstmals auch einen Beitrag zur Energiewende von jenen verlangt, die Strom für den eigenen Bedarf erzeugen, etwa aus Solarzellen oder Minikraftwerken. Dafür ist die Solarenergie einfach zu günstig geworden, sie lohnt sich auch mit “Sonnen steuer” noch. Und kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern werden ohnehin verschont. Den echten Einschnitt, die Vergabe von Ökostrom-Projekten per Ausschreibung, vertagte Gabriel auf das EEG 3.0. Die Ausschreibung wird nun erst einmal erprobt.

So sichert das “neue” Ökostrom-Gesetz für die nächsten Jahre den Ausbau von Wind- und Sonnenparks ab, es verleiht Investoren auch neue Sicherheit. Nur: Es organisiert noch lange nicht das Zusammenspiel verschiedener Energieträger. Nach der Reform ist vor der Reform – wie wahr. Jetzt stehen die Abgeordneten vor neuen, viel größeren Fragezeichen: Wie soll ein Strommarkt funktionieren, in dem die Kosten für Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Uran eine immer geringere Rolle spielen? In dem immer öfter Sonne und Wind konkurrenzlos günstigen Strom stellen? Und in dem aus einem Überfluss an Strom binnen Minuten ein Mangel werden kann, weil der Wind abebbt?

Eine Antwort auf diese Frage wird nicht die EEG Reform bringen sondern viel mehr die Finanzierung von Speichern und Reservekraftwerke. Oder das Tempo des Netzausbaus. Denn was nützt die Gewinnung von Strom von den Windparks aus der Nordsee, wenn der Strom nicht dahin geleitet werden kann wo er benötigt wird. Es stehen Mammut Aufgaben bevor, doch irgend wie hat man das Gefühl, dass die Wichtigen Themen auf die Lange Bank geschoben werden und das kann uns teuer zu stehen können. Eine Entlastung für Privathaushalte und kleine bis Mittelständige Betriebe wurden versäumt, so dass weitere Anstiege wohl nicht zu vermeiden sein werden.

LED-Leuchten  werden im Jahr 2014  mit 30 Prozent gefördert

Es gibt Bereiche wo jeder dazu beitragen kann die Kosten für Energie zu kontrollieren und einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Durch Umstellung auf LED-Leuchten können zum Beispiel 60-90 Prozent Strom eingespart werden. Da LED-Leuchten auch keine giftigen Schadstoffe wie Quecksilber enthalten und einen geringen CO2 ausstoßen haben ist die die Umweltbilanz sehr positiv. Die Anschaffung der LED-Leuchten sind höher als bei herkömmlichen Leuchten, jedoch haben sich die LED-Leuchten durch die hohe Strom-Einsparung schnell Aromatisiert, die Brenndauer der LED-Leuchten ist zudem acht Mal länger als bei herkömmlichen Leuchten. Wenn Sie in der Energieberatung tätig sind und sich für den verkauf von LED-Leuchten interessieren erfahren Sie hier mehr. Hier klicken und mehr erfahren

LED-Leuchten werden für Gewerbebetriebe bei einer Investition von 2.000 € -30.000 € mit 30 Prozent gefördert, hier erfahren Sie mehr 

 

LED-Leuchten,Anforderung laut EU

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten, Förderung  2014 ,das sind die Minestanforderunge laut EU um die Förderung zu erhalten

die Technik der  LED-Leuchten hat sich in den letzten 2 Jahren enorm Entwickelt. Es gibt jedoch wie in allen Bereichen enorme qualitative Unterschiede.
Im gewerblichen und industriellen Einsatz sollte unbedingt auf Qualität geachtet werden, da bestimmte Standarts erfüllt sein müssen um zum Beispiel für LED-leuchten Förderung zu erhalten. Nicht nur der Preis ist entscheiden, sondern auch die Qualität.

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

Zunächst die Mindestanforderungen von LED-Leuchten laut der VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION!

a. Der Lichtstromerhalt bei 6.000h muss ab dem 1. März 2014 ≥ 0,80 sein.
b. Der Lampenlebensdauerfaktor bei 6 000h muss ab dem 1. März 2014 bei ≥ 0,90 liegen.
c. Die Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall  muss ≥ 15 000 bei einer Bemessungslebensdauer ≥ 30 000h betragen; ansonsten ≥ der Hälfte der Lampenlebensdauer in Stunden.
d. Die Zündzeit  muss kürzer als 0,5s sein.
e. Die Anlaufzeit bis zur Erreichung von 95% des Lichtstroms muss weniger als 2s betragen.
f. Die Frühausfallrate darf bei 1000h maximal 5% betragen.
g. Die Farbwiedergabe muss ≥ 80 bzw. ≥ 65, wenn das Produkt für Außen- oder Industrieanwendungen bestimmt ist, sein.
h. Der elektrischer Leistungsfaktor der Lampe (PF) bei Lampen mit eingebautem Betriebsgerät :
-P ≤ 2 W: keine Anforderung/
-2 W < P ≤ 5 W: PF > 0,4/
-5 W < P ≤ 25 W: PF > 0,5/
-P > 25 W: PF > 0,9
i. Die Farbkonsistenz Abweichung der Farbwertanteile innerhalb einer MacAdam-Ellipse mit bis zu sechs Stufen.

Die Vorteile der LED-Leuchten

Umweltschonend, ohne giftige Inhaltsstoffe
Die LED-Röhre ist umweltschonend – während des Betriebs und danach. Denn sie verbraucht bis zu 75 % weniger Energie als herkömmliche Beleuchtungssysteme. Da sie keine giftigen Inhaltsstoffe wie z. B. Quecksilber besitzen, das in Energiesparlampen vorhanden ist, oder Gase, mit denen Leuchtstoffröhren betrieben werden, besitzt, muss sie nicht als Sondermüll entsorgt werden. Sie ist daher in jedem Raum ohne Gesundheitsrisiken einsetzbar und schützt gleichzeitig aktiv die Umwelt. Keine Wartung und Instandhaltungskosten.
Durch die lange Brenndauer spart man praktisch Wartungs- sowie Instandhaltungskosten, vorausgesetzt es sind qualifizierte Hochwertige LED-Röhren. Sie benötigen kein Vorschaltgerät und keinen Starter, sondern können die LED-Röhren der neusten Generation mit Gleich- und Wechselstrom betreiben. Doch Vorsicht bei Röhren mit alter Technik ist das nicht möglich, die LED-Röhren müssen dann durch Umverdrahtung installiert werden. Mit einem Bruchteil des bisherigen Stromverbrauchs sparen Sie Tag für Tag aktiv Geld ein. Die Garantie sollte mindestens 48 Monate betragen.

Die Vorteile zusammengefasst

•    sehr energieeffizient im Betrieb
•    exzellente Farbwiedergabe
•    sehr guter Warenschutz, da keine Wärmeabstrahlung
•    optimal geeignet für (Tief-)Kühlmöbel und im Außenbereich durch gleichmäßig hohen Lichtstrom, auch bei sehr kalten Umgebungs-temperaturen
•    Schutz vor Bienen und Wespen durch UV- und infrarotfreies Lichtspektrum (keine Anziehung von Insekten)
•    Wartungsfreiheit durch eine durchschnittliche Lebensdauer von 40.000–60.000 Stunden
•    Kosten-Einsparung durch Entfall von Leuchtmittel-Wechseln, in besonderem Maße bei hohen Decken und schwer zugänglichen Stellen im Außenbereich
•    keine Anlaufphase: 100% Lichtstrom sofort beim Einschalten
•    Schalthäufigkeit ohne Einfluss auf die Lebensdauer
•    minimaler Lichtverlust über die gesamte Lebensdauer bei der LED -Technik
•    ausgereiftes Leuchten-Temperaturmanagement
•    Energieeinsparung bis 90 Prozent
•    Keine Schadstoffe wie Quicksilber usw.
•     Kein Sondermüll

LED-Leuchten werden in 2014 gefördert
Es gelten folgende  Anforderungen für Einzelmaßnahmen

•    Investitionssumme 2000 – 30.000€ incl. aller Nebenkosten
•    Nicht mehr als 250 Mitarbeiter
•    Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen

Nicht berechtigt sind

•    Unternehmen aus der Forst und Landwirtschaft, Fischerei und Energiewirtschaft
•    Unternehmen des Steinkohlebergbaus
•    Unternehmen an den juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit 25% oder mehr beteiligt sind.
•    Kirchen sowie Unternehmen an denen eine Kirchen mit 25% oder mehr beteiligt ist
•    Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbaren Finanzinstitution.
•    Vereine, Privatschulen und Stiftungen sowie gemeinnützige Gmbhs.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterein erfüllt werden.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Welche Kriterien müssen die LED-Leuchten erfüllen um gefördert zu werden.

•    Hocheffiziente LED-Leuchten und Lampen
•    LED-Leuchten und Lampen müssen über eine CE Kennzeichnung verfügen
•    Die Vorgabe der DEN EN 12464 (Licht und Beleuchtung) von Arbeitsstätten ist zu beachten

Es gilt unbedingt darauf zu achten, dass LED-leuchten folgende Voraussetzung erfüllen!

•    LED-Leuchten und Lampen Zertifizierung nach VDE und ENEC (european Norm Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel von TÜV Süd TÜF Rheinland  oder DEKRA/KEMA verfügen.
•    Der Hersteller der Leuchte oder Lampe eine Mindestlebensdauer oder Garantielaufzeit verspricht
•    und folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt  und überprüft werden. Elektrische Gesamtanschlussleistung  inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen,   Beleuchtungsstärke in LUX, Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra> 80 effektive und sichere Wärmeableitung.
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LED- Leuchten mit Berechnungsprogramm

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Die LED-Leuchten sind auf dem Vormarsch, ihnen gehört die Zukunft. Milliarden von LED-Leuchten werden in den kommenden Jahren umgerüstet werden. Nicht nur enorme Stromeinsparungen von 60 bis 90 Prozent werden erreicht, auch aus Umwelt und ökologischen Gründen führt kein Weg vorbei auf LED-Leuchten umzustellen.

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