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Jürgen Klingler

LED-Leuchten Förderung 30 Prozent

LED-Leuchten werden mit 30 Prozent im Jahre 2014 von der KFW gefördert!

Die Förderung muss nicht mehr zurückgezahlt werden!

 Seit Anfang des Jahres gibt es Förderprogramme um die Energie Effizienz bei Gewerbebetriebe zu erhöhen. Seit dem 01.Januar 2014 werden auch die LED-Leuchten gefördert. Die Förderung geht bis zum 31.12.2014

Die Förderung wurde in zwei Bereiche Unterteilt!

  1. Einzelmaßnahmen
  2. System Optimierung ( Darf nur ein zertifizierter Energieberater durchführen)

Nachzulesen im  Merkblatt , Anträge nach 3.1.1 der Richtlinie für  Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter  Querschnittstechnologien im Mittelstand. In LED-Easy, dem Berechnung, Vertrieb und Verwaltungsprogramm finden Sie die Dokumente:  Hier finden Sie das Merkblatt und den Antrag zu dem 30 prozentigem Zuschuss.

Der Antragsteller erhält 30 Prozent der getätigten Investitionssumme von der Kfw als Zuschuss! Der Zuschuss muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Jeder Energieberater sollte eine  professionelle LED-Beratung anbieten können, denn bis zu 90% Energieeinsparung durch Umstellung der Leuchtmittel auf LED-Leuchten und ein Zuschuss in diesem Jahr von 30 Prozent auf die Investitionen, zeigen die großen Einsparmöglichkeit die man durch einen Wechsel zu LED-Leuchten erreichen kann. Die Einsparung ist so groß  wie in keinem anderen Bereich der Energieeinsparung.

Die sogenannte Einzelmaßnahmen kann ohne zertifizierten Energieberater durchgeführt werden und
reicht von einem Volumen ab 2.000€ bis 30.000€.

Jeder ist somit in der Lage Gewerbetreibende auf diese einmalige und phantastische Möglichkeit hinzuweißen, einen Zuschuss von sagenhaften 30% auf LED-Leuchten zu erhalten.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular so wie die genauen Abläufe finden Sie in LED-Easy, dem Berechnung, Verwaltung und Vertriebsprogramm für LED-Leuchten. Jetzt kostenlos Testen! hier der Link

Das ausfüllen des Antrages zur Förderung von LED-Leuchten bei der Kfw Bank so wie das Einreichen des Antrages übernehmen wir gerne für Sie!

Einzelmaßnahmen Systemisch Optimierung (Diese Beratung und Hinweis / kann von jedem durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Beantragung von Einzelmaßnahmen im Förderprogramm Querschnittstechnologien sind folgende:

Ist mein Unternehmen antragsberechtigt?

Mein Unternehmen sowie die zugehörigen Partner- und Verbundunternehmen haben nicht mehr als 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro.

Die weiterführenden Hinweise im Merkblatt Einzelmaßnahmen zur Antragsberechtigung habe ich gelesen.

Werden die De-Minimis Grenzen eingehalten?

Mein Unternehmen sowie die zugehörigen Partner- und Verbundunternehmen haben in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren nicht mehr als insgesamt 200.000 Euro Fördermittel aus diesem und anderen Förderprogrammen erhalten.

Ist die geplante Maßnahme förderfähig?

Mit der Umsetzung der Maßnahme habe ich noch nicht begonnen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn zählt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden

Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Das Netto-Investitionsvolumen beträgt mehr als 2.000 Euro und höchstens 30.000 Euro (inklusive der Nebenkosten).

Bei der Investition handelt es sich um eine Ersatzinvestition. Neu- oder Errichtungsinvestitionen sind nach 3.1.1 der Richtlinie nicht förderfähig.

Es handelt sich um eine förderfähige Querschnittstechnologie. Die Technologien sowie die mindestens zu erreichenden Effizienzkriterien werden im Merkblatt Einzelmaßnahmen erläutert.

Welche Unterlagen muss ich bei Antragstellung einreichen?

Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Einen Handelsregisterauszug oder alternativ einen Auszug aus der

Handwerksrolle oder eine Gewerbeanmeldung.

Ein Produktdatenblatt oder alternativ die Bestätigung des Herstellers oder eines

Sachverständigen, dass die geforderten Effizienzkriterien erreicht werden.

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Staatlicher Zuschuss von 30 Prozent im Jahr 2014 für Gewerbetreibenden bei Umrüstung auf LED-Leuchten

Staatlicher Zuschuss von 30 Prozent im Jahr 2014 für Gewerbetreibenden bei Umrüstung auf LED-Leuchten

 

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