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Jürgen Klingler

Förderprogramme LED-Leuchten Kommunen bis 30 April 2014

Fördergelder nur noch bis 30 April 2014

BMU-Förderung 2014: öffentliches Förderprogramm für energieeffiziente LED-Beleuchtungslösungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vergibt in diesem Jahr wieder Fördergelder für energieeffiziente LED-Beleuchtungs-lösungen. Im Rahmen der “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen” legt das Bundesministerium sein Förderprogramm für Kommunen neu auf – mit einigen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Antragsfrist verläuft vom 1. Januar bis 30. April 2014. BMU-Förderprogramm für LED-Innenbeleuchtung und Hallenbeleuchtung Das BMU fördert eine Vielzahl von Maßnahmen in Städten und Gemeinden, die zu mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Emissionen führen sollen. Im Bereich Beleuchtung wird dabei die Umstellung auf LED-Technologie bei der Innenbeleuchtung und Hallenbeleuchtung unterstützt.

BMU-Programm 2014: die wichtigsten Punkte im Überblick Fortsetzung der Förderung für LED-Innenbeleuchtung und Hallenbeleuchtung (KEINE Förderung für Außenbeleuchtung)

Förderung für komplette LED-Leuchten in Verbindung mit Steuer- und Regelungstechnik Voraussetzung: CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 % Verlängerte Antragsfrist: 1. Januar bis 30. April 2014 Förderquote: bis zu 30 %

Achtung: die LED-Außenbeleuchtung ist nicht mehr Bestandteil des BMU-Förderprogramms.

Dafür gibt es jedoch alternative Programme, wie beispielsweise das KfW-Programm 215 “IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung”.

Der Vormarsch der LED-Leuchten ist nicht mehr aufzuhalten, die Politik hat nun auch endlich erkannt wie Wichtig diese Technologie für Umwelt und Energie ist.

Eine Beratung über LED-Leuchten sollte bei keinem Energieberater mehr fehlen. Mit dem Programm LED-Easy ist es möglich Berechnung von LED-Leuchten gegenüber herkömmlichen Leuchten
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