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Vorteile der LED Leuchten
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Jürgen Klingler

Artikel-Schlagworte: „LED-fördrung kfw“

LED-Leuchten,Anforderung laut EU

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten, Förderung  2014 ,das sind die Minestanforderunge laut EU um die Förderung zu erhalten

die Technik der  LED-Leuchten hat sich in den letzten 2 Jahren enorm Entwickelt. Es gibt jedoch wie in allen Bereichen enorme qualitative Unterschiede.
Im gewerblichen und industriellen Einsatz sollte unbedingt auf Qualität geachtet werden, da bestimmte Standarts erfüllt sein müssen um zum Beispiel für LED-leuchten Förderung zu erhalten. Nicht nur der Preis ist entscheiden, sondern auch die Qualität.

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

LED-Leuchten werden bis zum 31.12.14 mit 30 Prozent gefördert

Zunächst die Mindestanforderungen von LED-Leuchten laut der VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION!

a. Der Lichtstromerhalt bei 6.000h muss ab dem 1. März 2014 ≥ 0,80 sein.
b. Der Lampenlebensdauerfaktor bei 6 000h muss ab dem 1. März 2014 bei ≥ 0,90 liegen.
c. Die Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall  muss ≥ 15 000 bei einer Bemessungslebensdauer ≥ 30 000h betragen; ansonsten ≥ der Hälfte der Lampenlebensdauer in Stunden.
d. Die Zündzeit  muss kürzer als 0,5s sein.
e. Die Anlaufzeit bis zur Erreichung von 95% des Lichtstroms muss weniger als 2s betragen.
f. Die Frühausfallrate darf bei 1000h maximal 5% betragen.
g. Die Farbwiedergabe muss ≥ 80 bzw. ≥ 65, wenn das Produkt für Außen- oder Industrieanwendungen bestimmt ist, sein.
h. Der elektrischer Leistungsfaktor der Lampe (PF) bei Lampen mit eingebautem Betriebsgerät :
-P ≤ 2 W: keine Anforderung/
-2 W < P ≤ 5 W: PF > 0,4/
-5 W < P ≤ 25 W: PF > 0,5/
-P > 25 W: PF > 0,9
i. Die Farbkonsistenz Abweichung der Farbwertanteile innerhalb einer MacAdam-Ellipse mit bis zu sechs Stufen.

Die Vorteile der LED-Leuchten

Umweltschonend, ohne giftige Inhaltsstoffe
Die LED-Röhre ist umweltschonend – während des Betriebs und danach. Denn sie verbraucht bis zu 75 % weniger Energie als herkömmliche Beleuchtungssysteme. Da sie keine giftigen Inhaltsstoffe wie z. B. Quecksilber besitzen, das in Energiesparlampen vorhanden ist, oder Gase, mit denen Leuchtstoffröhren betrieben werden, besitzt, muss sie nicht als Sondermüll entsorgt werden. Sie ist daher in jedem Raum ohne Gesundheitsrisiken einsetzbar und schützt gleichzeitig aktiv die Umwelt. Keine Wartung und Instandhaltungskosten.
Durch die lange Brenndauer spart man praktisch Wartungs- sowie Instandhaltungskosten, vorausgesetzt es sind qualifizierte Hochwertige LED-Röhren. Sie benötigen kein Vorschaltgerät und keinen Starter, sondern können die LED-Röhren der neusten Generation mit Gleich- und Wechselstrom betreiben. Doch Vorsicht bei Röhren mit alter Technik ist das nicht möglich, die LED-Röhren müssen dann durch Umverdrahtung installiert werden. Mit einem Bruchteil des bisherigen Stromverbrauchs sparen Sie Tag für Tag aktiv Geld ein. Die Garantie sollte mindestens 48 Monate betragen.

Die Vorteile zusammengefasst

•    sehr energieeffizient im Betrieb
•    exzellente Farbwiedergabe
•    sehr guter Warenschutz, da keine Wärmeabstrahlung
•    optimal geeignet für (Tief-)Kühlmöbel und im Außenbereich durch gleichmäßig hohen Lichtstrom, auch bei sehr kalten Umgebungs-temperaturen
•    Schutz vor Bienen und Wespen durch UV- und infrarotfreies Lichtspektrum (keine Anziehung von Insekten)
•    Wartungsfreiheit durch eine durchschnittliche Lebensdauer von 40.000–60.000 Stunden
•    Kosten-Einsparung durch Entfall von Leuchtmittel-Wechseln, in besonderem Maße bei hohen Decken und schwer zugänglichen Stellen im Außenbereich
•    keine Anlaufphase: 100% Lichtstrom sofort beim Einschalten
•    Schalthäufigkeit ohne Einfluss auf die Lebensdauer
•    minimaler Lichtverlust über die gesamte Lebensdauer bei der LED -Technik
•    ausgereiftes Leuchten-Temperaturmanagement
•    Energieeinsparung bis 90 Prozent
•    Keine Schadstoffe wie Quicksilber usw.
•     Kein Sondermüll

LED-Leuchten werden in 2014 gefördert
Es gelten folgende  Anforderungen für Einzelmaßnahmen

•    Investitionssumme 2000 – 30.000€ incl. aller Nebenkosten
•    Nicht mehr als 250 Mitarbeiter
•    Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen

Nicht berechtigt sind

•    Unternehmen aus der Forst und Landwirtschaft, Fischerei und Energiewirtschaft
•    Unternehmen des Steinkohlebergbaus
•    Unternehmen an den juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit 25% oder mehr beteiligt sind.
•    Kirchen sowie Unternehmen an denen eine Kirchen mit 25% oder mehr beteiligt ist
•    Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbaren Finanzinstitution.
•    Vereine, Privatschulen und Stiftungen sowie gemeinnützige Gmbhs.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterein erfüllt werden.

LED-Leuchten werden gefördert. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Welche Kriterien müssen die LED-Leuchten erfüllen um gefördert zu werden.

•    Hocheffiziente LED-Leuchten und Lampen
•    LED-Leuchten und Lampen müssen über eine CE Kennzeichnung verfügen
•    Die Vorgabe der DEN EN 12464 (Licht und Beleuchtung) von Arbeitsstätten ist zu beachten

Es gilt unbedingt darauf zu achten, dass LED-leuchten folgende Voraussetzung erfüllen!

•    LED-Leuchten und Lampen Zertifizierung nach VDE und ENEC (european Norm Electrical Certification) oder über ein Prüfsiegel von TÜV Süd TÜF Rheinland  oder DEKRA/KEMA verfügen.
•    Der Hersteller der Leuchte oder Lampe eine Mindestlebensdauer oder Garantielaufzeit verspricht
•    und folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt  und überprüft werden. Elektrische Gesamtanschlussleistung  inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen,   Beleuchtungsstärke in LUX, Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra> 80 effektive und sichere Wärmeableitung.
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